Kirchenasyl gewähren - Flüchtlinge schützen
„Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr euer Gott“ (Lev 19,33 ff.).
Die Aufnahme und der Schutz bedrohter Flüchtlinge gehört zum Selbstverständnis der Kirche. Wenn trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die Abschiebung eines Flüchtlings bevorsteht, die diesen möglicherweise der Gefahr für Leib und Leben aussetzt, fordert unser Glaube von uns, diesem Menschen beizustehen.
Darum verstehen wir im Fall einer solchen Gefährdung das von Kirchengemeinden gewährte Kirchenasyl, auch im Sinne der Wahrung internationaler Menschenrechte und des Geistes unserer Verfassung, als ein legitimes Mittel, unserem Schutzauftrag als Kirche gerecht zu werden.
Aktuelle Hinweise für Dublin-Kirchenasyle
Für Kirchengemeinden, die sich mit der Einrichtung eines Dublin-Kirchenasyls befassen, bitten wir folgende Hinweise zu beachten:
- Anfragen per Email richten Sie bitte ausschließlich an das Funktionspostfach kirchenasyl(at)kircheundgesellschaft.de.
- Bitte beachten Sie vor der Einrichtung eines Kirchenasyls die "To-Do-Liste für Dublin-Kirchenasyle" (siehe Downloadbereich)
- Bei Beginn eines Kirchenasyls senden Sie bitte das "Informationsblatt für die Verwaltung eines Kirchenasyls" an kirchenasyl(at)kircheundgesellschaft.de.
- Im Downloadbereich finden Sie das aktuelle Rundschreiben des Landeskirchenamtes zum Kirchenasyl.
Veränderungen der Vereinbarung zum Kirchenasyl zwischen BAMF und Kirchen ab dem 01.08.2018
Für Kirchenasyle, die aus dem Anlass einer angedrohten Überstellung im Rahmen der Dublin-Verordnung eingerichtet werden ("Dublin-Kirchenasyle"), wurden vom BAMF veränderte Regeln bekannt gegeben, die für alle Kirchenasyle gelten, die ab dem 01.08.2018 begonnen werden.
Aus diesem Grund wurde vom Landeskirchenamt das neue Rundschreiben 14/2018 veröffentlicht, das das Rundschreiben 3/2017 fortschreibt. Dieses ist fortan bei allen Kirchenasylen unbedingt zu beachten. Sie finden es im Download-Bereich dieser Seite oder direkt hier.
DOKUMENTATION: FACHTAG KIRCHENASYL am 22. September 2018 in Villigst

Es besteht viel Klärungs- und Gesprächsbedarf - nach den einseitig vom BAMF veränderten Regeln im Umgang mit dem Kirchenasyl. Pfarrer Helge Hohmann gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen. Seinen Vortrag können Sie hier einsehen und herunterladen.
Zufluchtsort Kirche

"Es gibt gute Gründe für Pfarreien, Flüchtlingen in Härtefällen Asyl zu gewähren", davon ist Michael Bertrams, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen, überzeugt. In einer Kolume, die im "Kölner-Stadt-Anzeiger" erschien, geht Bertrams auf die Gründe näher ein, nach denen sich die Kirchen im Rahmen der grundgesetzlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit in Verbindung mit ihrem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht dazu befugt sehen, Kirchenasyl zu gewähren. Lesen Sie hier die ganze Kolumne.
"Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen"

Bei einem Treffen von Flüchtlingsinitiativen aus ganz Deutschland haben im Juli in Frankfurt am Main Vertreterinnen und Vertreter den zunehmenden Drück von Politik und Behörden auf das Kirchenasyl kritisiert. Die Initiatoren der Kirchenasylkonferenz, Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG und Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der EKHN sagten: "Zum einen gibt es den Leidensdruck durch eine immer restriktiver werdende Flüchtlingspolitik und die stark steigende Zahl von Härtefällen. Immer öfter suchen menschen verzweifelt nach Schutz in Kirchenräumen. Zum anderen gerät das Kirchenasyl selbst immer wieder unter politischen Druck, im Extremfall kommt es mittlerweile zu Strafanzeigen oder angedrohten Räumungen."
Lesen Sie hier den gesamten Text.
Praxishilfe Kirchenasyl
Seit Februar 2015 gibt es eine Vereinbarung zwischen Katholischer Kirche, der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie den Ev. Freikirchen in Deutschland mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Umgang mit Kirchenasylen. Teil der Vereinbarung ist die Durchführung einer Härtefallprüfung insbesondere bei Dublin-Fällen vor dem Beginn oder während eines Kirchenasyls. Das Landeskirchenamt hat Unterlagen für die Durchführung von Kirchenasylen zusammengestellt. Steht ein konkreter Fall für eine Härtefallprüfung beim BAMF an, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf und wir senden Ihnen die notwendigen aktuellen Formulare zu. Die Ansprechpartner der EKvW für Kirchenasyl (siehe rechts unter Kontakt) stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Wenn Sie die Broschüre "Kirchenasyl", die gerade in 3. Auflage erschienen ist, als Heft bestellen möchten, nutzen Sie bitte diesen Weg.
Kontakt

Helge Hohmann
02304 755 329
Mail schreiben

Marion Ziemann
02304/755-380
Mail schreiben

Kathrin van Meegen
02304 755 308
Mail schreiben
Downloads
Informationen und Materialien zum Kirchenasyl
- To-Do-Liste für Dublin-Kirchenasyle
- Informationsblatt zur Verwaltung von Kirchenasylen
- Mitteilungsbogen für Härtefälle BAMF (Word-Datei, ausfüllbar)
- Teilvollmacht für das Kirchenasylverfahren
- Formulierungsvorschlag für die Meldung eines Kirchenasyls
- Rundschreiben 14/2018 des Landeskirchenamtes zum Kirchenasyl
- Rundschreiben 27/15 Versicherungsschutz im Kirchenasyl
- Pro Asyl Dublin Ratgeber Erste Hilfe 2015
- Broschüre zum Kirchenasyl