Gleichstellung

Seit 1997 gibt es in der EKvW ein Gleichstellungsgesetz (GleiStG). Ziel dieses Kirchengesetzes ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der kirchlichen Arbeitswelt im Bereich der EKvW. Es gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausbildung, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte. Gleichstellungsbeauftragte in den Kirchenkreisen sowie die landeskirchliche Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes zu begleiten und zu fördern. Der Aufgabenbereich der landeskirchlichen Gleichstellungsbeauftragten umfasst das Landeskirchenamt, die landeskirchlichen Ämter und Einrichtungen sowie die landeskirchlichen Schulen. Als landeskirchliche Gleichstellungsbeauftragte ist die juristische Referentin des Frauenreferats bestellt worden.

 

 

Kontakt

Sylvia Bachmann-Breves
Juristische Referentin
02304/755 235
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Vanessa Fichtl
Sekretariat
02304/755 230
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