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Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Die Teilnehmenden können sich für Veranstaltungen des Instituts
für Kirche und Gesellschaft der EKvW (IKG) schriftlich, per Fax,
telefonisch, per Mail und per Internetformular anmelden. Die Anmeldung
wird schriftlich oder per Mail bestätig. Durch die Anmeldung und
die Anmeldebestätigung kommt ein Vertrag über die Teilnahme
an der Bildungsveranstaltung zu Stande.
2. Leistungen
Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem Veranstaltungsprogramm.
Leichte Veränderungen am Veranstaltungsprogramm – z.B. in Folge
der Verhinderung oder Erkrankung von Referenten – sind unerheblich
für die Wirksamkeit des Teilnahmevertrages. Zu den Veranstaltungsleistungen
gehören in der Regel auch solche für Unterkunft und Verpflegung.
Es hängt vom Charakter der Veranstaltung ab, ob Leistungen für
Unterkunft und Verpflegung ganz oder teilweise optional gebucht werden
können oder ob das ganze Leistungspaket für Unterkunft und Verpflegung
verpflichtend für die Teilnahme an der Tagung ist. Falls Fahrtkosten
zum Leistungsumfang gehören, gilt Entsprechendes.
3. Preise der Bildungsveranstaltungen
Die Preise der Bildungsveranstaltungen sind auf den Einzelprogrammen und
in der Anmeldebestätigung des Instituts ausgedruckt. Wenn Veranstaltungen
die Möglichkeit zur Teilnahme ohne Übernachtung bieten, sind
die Preise mit und ohne Übernachtung gesondert auszuweisen. Gegebenenfalls
sind auch unterschiedliche Unterbringungskategorien gesondert auszuweisen.
4. Preisnachlässe
Für einen Teil der Veranstaltungen sind Rabattierungsregeln festgelegt.
Diese umfassen die Kriterien und wie sie nachzuweisen sind, die Rabattierungssätze
und das Verfahren. Wenn eine solche Rabattierungsregel besteht, müssen
die Kernpunkte auf den Einzelprogrammen und in der Anmeldebestätigung
ausgedruckt werden. Auch für die Veranstaltungen, für die keine
Rabattierungsregel festgelegt wurde, kann auf Antrag in begründeten
Ausnahmefällen ein Preisnachlass gewährt werden.
5. Fälligkeit des
Veranstaltungsentgelts
Das Veranstaltungsentgelt wird spätestens mit Beginn der Veranstaltung
fällig. Es kann bar bezahlt werden, in dem Tagungshaus Haus Villigst
auch mit EC-Karte. Auf Wunsch wird über das Veranstaltungsentgelt
eine Rechnung ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist umgehend und ohne Abzug
unter Verwendung des Kassenzeichens auf das angegebene Konto zu überweisen.
Kosten eines Mahnverfahrens werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt.
Für Langzeitfortbildungen, Studienfahrten und einige andere Veranstaltungstypen
gelten andere Fälligkeitstermine, ggf. Ratenzahlungen u.a. Diese
Modalitäten sind in der Anmeldebestätigung darzulegen.
6. Teilnahmebeschränkungen
Veranstaltungen des IKG sollen für möglichst viele Menschen
offen sein. Es gibt aber auch Veranstaltungen mit bestimmten Zugangsbeschränkungen.
Z.B.: Mindestalter, Geschlecht, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit,
erreichte Qualifikation usw. Wenn solche Teilnahmebeschränkungen
bestehen, ist im Veranstaltungsprogramm darauf hinzuweisen.
7. Rücktrittsbedingungen
Über die Rücktrittsbedingungen wird in der Anmeldebestätigung
informiert. Für Bildungsveranstaltungen (ohne Studienfahrten, Studienseminare,
Langzeitfortbildungen u.a.) gilt folgende Regelung, sofern keine abweichenden
veranstaltungsspezifischen Rücktrittsbedingungen festgelegt und bekannt
gemacht worden sind: Wenn nach bestätigter Anmeldung Teilnehmende
von der Veranstaltungsteilnahme zurücktreten, ist das bis spätestens
zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Erfolgt
die Abmeldung zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, jedoch spätestens
am Vortag des Veranstaltungsbeginns, werden dem Teilnehmenden 50% des
Veranstaltungspreises in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung erst
am Tag des Veranstaltungsbeginns oder später werden 100% des Veranstaltungspreises
in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn eine Abmeldung von der gebuchten
Veranstaltung überhaupt nicht erfolgt.
Bestimmte Veranstaltungen erfordern auf Grund ihres besonderen Charakters
(insbesondere Studienfahrten, Studienseminare, Langzeitfortbildungen u.a.)
spezifische Rücktrittbedingungen. Über diese Rücktrittbedingungen
wird ebenfalls in der Anmeldebestätigung verbindlich informiert.
8. Ausfall von Veranstaltungen
Wenn die erforderliche Zahl von Anmeldungen nicht erreicht wird oder die
Veranstaltung aus anderen Gründen nicht durchführbar ist, ist
das IKG berechtigt, die Veranstaltung ausfallen zu lassen. In diesem Fall
werden bereits entrichtete Veranstaltungsentgelte vollständig zurückgezahlt.
Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht.
9. Pflichten
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich im Rahmen der für den jeweiligen
Tagungsort geltenden Hausordnung zu bewegen. Insbesondere sind die in
den Häusern geltenden Rauchverbote zu beachten.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich in die fördertechnisch
notwendigen Listen einzutragen. Im Falle einer Weigerung kann sich der
zu entrichtende Veranstaltungspreis um den entgangenen Förderzuschuss
erhöhen.
10. Versicherungsschutz
Grundsätzlich übernimmt das IKG für Schäden, die Teilnehmende
im Rahmen der Veranstaltungen erleiden, keine Haftung. Das gilt insbesondere
für Diebstähle bzw. für das Abhandenkommen von Gegenständen.
Das IKG haftet nur im Rahmen des bürgerlichen Gesetzbuches für
Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich von Mitarbeitenden
verursacht wurden.
Für bestimmte Veranstaltungen, insbesondere für Studienfahrten
o.ä., werden besondere Versicherungen abgeschlossen. Darüber
sind die Teilnehmenden gesondert zu informieren.
11. Datenschutz
In der Anmeldebestätigung werden die Teilnehmenden darüber informiert,
dass Ihre Daten zur Abwicklung der Tagung elektronisch gespeichert werden
müssen und dass ihre Daten künftig ausschließlich für
die Zusendung von Veranstaltungsinformationen des IKG verwendet werden.
Sie werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass
ihre Daten sofort nach Durchführung und Abrechnung der Tagung gelöscht
werden, wenn Sie dem IKG diesen Wunsch mitteilen.
12. Urheberschutz
Das Fotografieren während der Veranstaltungen sowie Mitschnitte auf
Film, Video und Tonträgern sind nur mit Zustimmung der Veranstaltungsleitung
gestattet. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Persönlichkeitsrechte
der Teilnehmenden nicht verletzt werden.
13. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch eines Teilnehmenden wird für jede Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung
ausgestellt. Sie enthält auch die notwendigen Daten zur Vorlage beim
Finanzamt.
Villigst, 7. September 2009
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