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Raus aus der Resignation!
 

Zahlreiche Beratungsstellen bieten kompetente Beratung für arbeitslose Menschen – doch sie sollen in Zukunft nicht mehr gefördert werden

von Christa Martens

„Manchmal geht es ums nackte Überleben!“ So schildert der Mitarbeiter einer Bera-tungsstelle für Langzeitarbeitslose eindrücklich die häufig aussichtslos erscheinende Lebenssituation von Menschen, die seinen Rat suchen. Resignation und Apathie sind nachvollziehbare Reaktionen, wenn Menschen dauerhaft ohne Arbeit sind; denn die Konsequenz ist oft ein Leben am Rande der Gesellschaft: Eine aktive Teilnahme an kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Ereignissen ist schlichtweg nicht mehr zu bezahlen. Besonders hart trifft die Armut meist die Kinder arbeitsloser Eltern. Somit bedeutet Langzeitarbeitslosigkeit für die unmittelbar und mittelbar Betroffenen einen massiven Bruch in ihrer Lebensgestaltung und endet häufig in der Isolation.

Seit über zwanzig Jahren unterstützen in Nordrhein-Westfalen Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen erwerbslose Menschen und ihre Familien. Aufgrund ihrer langjährigen Praxiserfahrung und regelmäßiger berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeprägte fachliche Kompetenzen angeeignet. Komplexen Anfragen der Ratsuchenden werden qualifizierte Problemlösungsstrategien gegenübergestellt. Durch eine intensive Vernetzungsstruktur ist ein aufeinander abgestimmtes Beratungssystem entstanden, das umfassende, ganzheitliche und vor allem kostenlose Hilfe zur Verfügung stellt. Doch dieses bewährte Beratungsangebot droht zu zerfallen, da das zuständige Ministerium plant, die bisherige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen zum Herbst kommen-den Jahres auslaufen zu lassen.

Die Wohlfahrtsverbände, die westfälische und rheinische Landeskirche sowie die einzelnen Kirchenkreise und -gemeinden haben in den letzten Jahrzehnten mehrere Millionen Euro in die Arbeitslosenzentren investiert. An vielen Orten sind sie eng verknüpft mit der Gemeindearbeit vor Ort und finden eine hohe Anerkennung. Umso unverständlicher ist, dass bei eigentlich steigender Nachfrage nun trotzdem die Ein-stellung des Förderprogramms geplant ist.

„An wen sollen wir uns künftig mit unserer Notlage wenden?“, fragen die Besucherin-nen und Besucher. „Wir haben doch sonst keine Möglichkeit, uns auszutauschen.“ Nicht zuletzt befürchten sie, an Bildungsveranstaltungen nicht mehr teilnehmen zu können, weil diese auf dem freien Markt viel zu teuer sind.

Aber noch ein zusätzliches Problem kommt auf den betroffenen Personenkreis zu: die geplante Verteuerung des Rechtsweges. In den letzten Jahren waren vor den Sozialgerichten etwa 50 Prozent der Klagen arbeitsloser Menschen erfolgreich; dank der Prozesskostenhilfe, die auf das Armenrecht von 1879 hervorgeht, konnten sie ihre Rechte durchsetzen. Durch eine Änderung des Sozialgerichtsgesetzes will der Gesetzgeber nun der Vielzahl von Gerichtsverfahren Einhalt gebieten; die Gebühren sollen zukünftig bis zu 225 Euro betragen. Diese Abschaffung der Gebührenfreiheit stellt einen gravierenden Einschnitt dar: Menschen, die von Sozialhilfe, Grundsiche-rung und Arbeitslosengeld II leben müssen, haben dann kaum noch eine Möglichkeit, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat deutlich gemacht, welche Entwicklungen auf uns zukommen. Beispielsweise war im Jahr 2005 bereits jedes vierte Kind in NRW von Einkommensarmut betroffen. Die Konsequenzen für die mangelhaften Bildungschancen benachteiligter Kinder sind mittlerweile in zahlreichen Studien erfasst und dargestellt worden. Auch das Problem der Altersarmut wird an Bedeutung gewinnen.

Seit mehr als zwanzig Jahren engagiert sich der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt für Erwerbslose samt ihren Familien, setzt sich ein für ein würdevolles Leben aller Menschen. Erfolgreiche Projekte sind nun gefährdet mit der Begründung: „Die Arbeit ist wichtig, aber leider ist dafür kein Geld mehr vorhanden.“

Demgegenüber ist zu fragen, ob im Interesse der betroffenen Menschen nicht andere Lösungen möglich sind. Denn können wir es uns als Gesellschaft wirklich leisten, mehrere Millionen Menschen dauerhaft von der Teilhabe an einem menschenwürdigen Leben auszugrenzen? Können wir als Kirche eine Gesellschaft akzeptieren, in der das Wort Solidargemeinschaft zum Fremdwort wird?

 
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