Schuldenbremse zum zentralen Bestandteil des Koalitionsvertrages machen
Bereits einen Tag nach der Bundestagswahl kündigte der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz eine Initiative zur Reform der Schuldenbremse an. An einer solchen Reform war die Ampel am Ende gescheitert. Doch Investitionen in eine zukunftsfähige Gesellschaft und Wirtschaft sind dringender denn je. Im Bündnis der Klima-Allianz Deutschland setzt sich das Institut für Kirche und Gesellschaft (IKG) bereits seit längerem für einen konsequenten „Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik“ ein. Denn bis 2035 wird der zusätzliche öffentliche Investitionsbedarf für die sozial-ökologische Transformation auf 65 Milliarde Euro jährlich geschätzt. Und auch der dringend notwendige Abbau klimaschädlicher Subventionen wird diesen Finanzbedarf nicht vollumfänglich decken können. Doch ein Sondervermögen für Klimaschutz, Transformation und soziale Daseinsvorsorge und eine weitreichende Reform der Schuldenbremse können diese Finanzierungslücke wirksam schließen. „Die neue Dynamik in der Diskussion um die Schuldenbremse muss genutzt werden, um schon in den Koalitionsverhandlungen die Finanzierung eines sozial-gerechten Klimaschutzes zukunftsfähig zu machen. Solche Investitionen verringern die Lasten zukünftiger Generationen aus den explodierenden Kosten des Klimawandels“, so Rudolph.
CO2-Preis noch dieses Jahr sozial abfedern
Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei der CO2-Bepreisung und beim Klimageld. Sowohl CDU/CSU als auch die SPD haben sich in ihren Wahlprogrammen für eine Kombination aus finanzieller Be- und Entlastung des Energieverbrauchs als wesentlichen Teil ihrer zukünftigen Klimapolitik ausgesprochen. Jüngst zeigte allerdings eine Studie des FÖS, dass ein echtes Klimageld sozial gerechter ist als der CDU/CSU-„Klimabonus“ in Form einer Strompreisentlastung. Doch bereits im Sommer 2025 werden wesentliche Weichen gestellt für den Übergang des nationalen CO2-Preises im Gebäude- und Verkehrssektor zum sogenannten EU ETS 2, dem europäischen Emissionshandelssystem, das ab 2027 greifen wird. Das ETS 2 wird angesichts des erwarteten CO2-Preisanstiegs auch einen Klimasozialfonds umfassen, aus dem gezielt einkommensschwache Haushalte bei der Transformation zu einer klimafreundlichen Mobilität und zum klimafreundlichen Wohnen unterstützt werden. Wie diese Unterstützung in Deutschland aber konkret aussehen soll, muss die Bundesregierung mit einem Klimasozialplan zeitnah an die EU-Kommissionen melden. Gemeinsam mit der Klima-Allianz Deutschland setzt sich das IKG dafür ein, dass der Umfang des Fonds auch bei steigenden CO2-Preisen nicht gedeckelt wird und immer mindestens 25% der Einnahmen in den Klimasozialfonds fließen. Förderprogramme aus dem Klimasozialplan müssen u.a. zielgenau einkommensschwache Haushalte erreichen, positive Klimawirkungen entfalten und vulnerable Gruppen befähigen, aktiv an der Transformation teilzuhaben. Soll zudem ein allgemeines Klimageld in spürbarem Umfang ausgezahlt werden und eine wirkliche Entlastung für einkommensschwache Haushalte bringen, so müssen laut einer Studie im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland die verbleibenden 75% der Einnahme aus dem EU ETS 2 komplett für ein solches verwendet werden. Und damit ein allgemeines Klimageld überhaupt EU-rechtlich möglich bleibt, muss sich die neue Bundesregierung vehement auf europäischer Ebene für diese Option einsetzen. „Der Emissionshandel wird zunehmend zum bedeutendsten europäischen Klimaschutzinstrument. Die neue Bundesregierung tut gut daran, schnell ihren Einfluss auf EU-Ebene geltend zu machen, um den Emissionshandel auch gegen einen möglichen Widerstand aus anderen EU-Ländern nicht nur klimapolitisch wirksam, sondern auch sozial gerecht zu gestalten“, betont Sven Rudolph.
Das IKG bleibt dran
Das IKG wird die Gestaltung der zukünftigen Klimapolitik über das Jahr 2025 mit einer Online-Reihe begleiten. Nach den gut besuchten Seminaren zur Bundestagwahl im Januar und Februar eröffnet die Tagung „Preise - Prinzipien - Pragmatismus. Neuorientierung der Klimapolitik angesichts stark veränderter Rahmenbedingungen?“ am 7./8. März 2025 eine Reihe zur Zukunft der Klimapolitik nach der Bundestagswahl. Die Reihe „Fährt ein Zug nach irgendwo? Klimapolitik zwischen Bundestagswahl und Weltklimakonferenz“ bietet jeden ersten Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.30 Uhr die Gelegenheit, mit ausgewählten Expert*innen aktuelle Fragen der sozial-ökologischen Transformation zu diskutieren. Los geht’s am 1. April mit dem Thema „Wohin geht es … bei Wohnungsbau und -sanierung?“
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Dr. Sven Rudolph, Referent für sozial gerechte Klima- und Energiepolitik
Dr. Sven Rudolph
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