Förderfähige Maßnahmen

Welche Maßnahmen sind innerhalb dieses Projekts förderfähig?

Anhand der folgenden Beispiele erhalten Sie einen Eindruck, welche Maßnahmen gefördert werden können. Bitte beachten Sie, dass bei der Durchführung der Maßnahmen nach Möglichkeit Ehrenamtliche eingebunden werden sollten.

 

Förderfähige Maßnahmen - Infrastruktur

  • Baumpflegearbeiten, die dem Erhalt der einheimischen Bäume dienen
  • Anlegen einer Benjeshecke
  • Anlegen von Totholzbereichen
  • Pflanzen von heimischen Bäumen, Hecken und Büschen
  • Anlegen einer Streuobstwiese
  • Anlegen einer Wildblumenwiese
  • Pflanzen heimischer Stauden und Blumenzwiebeln
  • Anbringen von Nisthilfen für Insekten und Vögel, Fledermauskästen
  • Beleuchtung zum Schutz von nachtaktiven Tieren optimieren
  • Wandbegrünung an Gebäuden
  • Anlegen oder Optimierung von Feuchtbiotopen, Teichen
  • Trinkstellen für Vögel und Insekten anlegen
  • Ausstiegshilfen für Kleintiere aus bestehenden Zisternen
Unsere Kirche summt_klein

 

Förderfähige Maßnahmen – Bildung

  • Hinweisschilder auf dem Friedhof zur Erläuterung von Maßnahmen
  • Broschüren zur Mitnahme zur Erläuterung von Maßnahmen auf dem Friedhof/Rundgänge
  • Referent*innenhonorare für externe Personen für Aktionen und Vorträge (z. B. Fledermausdetektion, Schulung für Obstbaumschnitt)

 

Wichtiger Hinweis: Es gibt förderfähige Maßnahmen, die nicht der Friedhofssatzung entsprechen. Hierzu gehören zum Beispiel Nistkästen. In diesem Fall können Sie Ihren Eigenanteil nicht über den gebührenfinanzierten Haushalt abdecken, sondern müssen eine andere Finanzierung ermöglichen (z. B. allgemeiner Gemeindeetat).

 

Nicht förderfähig im Rahmen dieses Projekts

Folgende Maßnahmen sind nicht förderfähig, da sie keine Erhöhung der Biodiversität beinhalten:

  • Anlegen von Springbrunnen, Wasserentnahmestellen für Gießkannen
  • Finanzierung von technischem Gerät zur Friedhofspflege (Rasenmäher, Bagger etc.)
  • Pflanzung exotischer Bäume, Büsche, Stauden
  • Anlegen von Schotterarealen ohne Begrünung
  • Versiegelung von Wegen
  • Abholzung alten Baumbestands aufgrund der Verkehrssicherungspflicht
  • Refinanzierung von bestehendem Personal
  • Honorare und Fahrtkosten für Ehrenamtliche
  • Verköstigung bei Pflanzaktionen
  • Errichtung einer Photovoltaikanlage zum Aufladen elektrisch betriebener Geräte

Bitte besprechen Sie sich bei Fragen bezüglich der Förderfähigkeit von einzelnen Maßnahmen vor Beginn mit dem Projektmanagement.

 

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