Das Kirchen-Asyl in der Evangelischen Kirchen von Westfalen
Kirchen-Asyl ist die befristete Unterbringung von Flüchtlingen in Kirchen, um eine Abschiebung zu stoppen und den Asyl-Antrag erneut zu prüfen. Es gibt kein geschriebenes Gesetz, das Kirchen-Asyl erlaubt. Es ist eine traditionelle Absprache zwischen Behörden und Kirchen.

Hinweise für Kirchen und Beratungs-Stellen
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hilft den Kirchen bei der Durchführung von Kirchen-Asyl. Johanna Gramlich ist Ansprechpartnerin der Landeskirche für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Kirchen-Asyl durchführen. Auf dieser Seite finden Sie im Download-Bereich neben den Rundschreiben des Landes-Kirchenamtes alle Dokumente, die Sie für die Durchführung von Kirchen-Asyl brauchen. Beachten Sie bitte unbedingt die detaillierte To-Do-Liste. Kontaktieren Sie VOR Beginn eines Kirchen-Asyls die kirchlichen Ansprechpartner. Senden Sie eine Mail an kirchenasyl@kircheundgesellschaft.de. Laden Sie zu JEDEM Kirchen-Asyl die benötigten und aktuellen Dokumente herunter, um Fehler wegen alter Formulare zu vermeiden.
Hinweis für Flüchtlinge, die Kirchen-Asyl wollen.
Wenn Sie einen Platz im Kirchen-Asyl suchen, kontaktieren Sie bitte eine Kirche oder Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe. Das Institut für Kirche und Gesellschaft hat selbst keinen Platz und bietet keine Beratung. Der Flüchtlingsrat von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in seinem Netzheft die Adressen der Beratungs-Stellen. Der Verein „Asyl in der Kirche e.V.“ bietet Beratungen. Die E-Mail-Adresse ist: nrw@kirchenasyl.de. Die Telefonnummer ist 0221-3382281. Auf der Internetseite www.kirchenasyl.de finden Sie weitere Informationen und kirchliche Ansprechpartner in anderen Bundesländern.