22.09.2022
Als selbstbestimmter Mensch fällt es einem nicht immer leicht, über eine Situation nachzudenken, in der man nicht mehr in der Lage ist, selbst für sich zu entscheiden. Wenn man auf solche Fälle aber vorbereitet sein will, kann man eine Vorsorgevollmacht anfertigen. Damit bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. In welchen Fällen braucht man eine solche Vollmacht? Wen möchte und sollte man als Bevollmächtigten einsetzen? Was kann ohne Vollmacht passieren?
Vortrag und Diskussion
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.