22.09.2022

Die Vorsorgevollmacht

Als selbstbestimmter Mensch fällt es einem nicht immer leicht, über eine Situation nachzudenken, in der man nicht mehr in der Lage ist, selbst für sich zu entscheiden. Wenn man auf solche Fälle aber vorbereitet sein will, kann man eine Vorsorgevollmacht anfertigen. Damit bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. In welchen Fällen braucht man eine solche Vollmacht? Wen möchte und sollte man als Bevollmächtigten einsetzen? Was kann ohne Vollmacht passieren?
Vortrag und Diskussion

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

ABENDVERANSTALTUNG

Anbieter
Institut für Kirche und Gesellschaft
Nummer
222748
Datum / Uhrzeit
22.09.2022 19.30 Uhr bis
22.09.2022 22.00 Uhr
Ort
Ev. Gemeindezentrum Buer
Kosten
0,00 €
Ansprechperson
Pietsch, Ulrike
Telefon
02304/755-325