
Hass und Gewalt gegen Frauen – gemeint sind alle, die sich als Frauen verstehen oder als solche gesehen werden – ziehen sich durch die unterschiedlichsten Bereiche von Politik und Gesellschaft. Selbstverständlich teilen nicht alle Männer frauenfeindliche Einstellungen oder üben gar Gewalt aus, und auch Frauen werden zu Täterinnen. Dennoch begünstigen die patriarchalen Grundstrukturen unserer Gesellschaft Abwertungen und verschiedene Formen von Gewalt.
Ende des 18. Jahrhunderts kommt die Idee des „natürlichen Geschlechtscharakters“ der Frau auf, der dazu führe, dass Frauen keine autonomen Menschen seien, sondern vielmehr der männlichen Vormundschaft bedürfen. 1900 tritt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft und trotz oder vielleicht auch wegen der zunehmenden politischen Sichtbarkeit von Frauen schreibt es das Entscheidungsrecht des Ehemannes in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens fest. Knapp 50 Jahre später, mit dem Inkrafttreten des Grundgesetztes 1949, ist eigentlich klar: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – aber eben nur in der Theorie. Die 1950er und 1960er Jahre der Bundesrepublik sind vielmehr von einem offen gelebten patriarchalen Gesellschafts-, Familien- und Rollenbild bestimmt, noch bis 1977 konnten Männer beispielsweise den Arbeitsvertrag ihrer Ehefrau ohne ihre Zustimmung kündigen, wenn sie den Eindruck hatten, ihre Frau würde den Haushalt vernachlässigen. Enorme Beschränkungen finanzieller Selbstständigkeit und Autonomie. Und nur scheinbar eine Kleinigkeit: Unverheiratete Frauen sind bis in die 1980er Jahre in der Bundesrepublik oftmals „Fräulein“.
In der DDR hatte sich demgegenüber die Geschlechterungerechtigkeit nach offizieller Lesart mit der Erfüllung der sozialistischen Gesellschaft von selbst erledigt. Allerdings: Bei allen Unterschieden zur Bundesrepublik beispielsweise mit Blick auf früh vorhandene Kinderbetreuung, weiblicher Berufstätigkeit als Normalität oder auch den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen: In der Realität blieben Frauen neben ihrer Berufstätigkeit für Haushalt und Kinder allein zuständig, waren Alltagssexismus verbreitet, häusliche Gewalt tabuisiert.
In der Bundesrepublik drängte in den 1970er Jahren das Thema häusliche Gewalt zunehmend an die Öffentlichkeit. Wurde es bis dahin eher als Ausdruck privaten Unglücks der Betroffenen gesehen, so lautete der Slogan nun „Das Private ist politisch“. 1976 wurden die ersten Frauenhäuser in Köln und Berlin gegründet, 1977 in Westberlin der erste „Notruf für vergewaltigte Frauen“. Und doch dauert es bis 1997, bis Vergewaltigung in der Ehe strafbar wird. Das ist der – sehr unvollständige – historische Hintergrund. In den letzten 30 Jahren hat sich noch einmal einiges getan. Insbesondere das 2017 von Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist ein Meilenstein.
Und dennoch diskutieren wir in den letzten Monaten über eine hohe Zahl an Femiziden, über digitale Gewalt in ihren vielfältigen Ausprägungen, über Unsicherheitsgefühle von nicht wenigen Frauen im öffentlichen Raum, besonders nachts und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es folgt auf entsprechende Statistiken und Berichte in der Regel viel Empörung – nur wie passt das zusammen damit, dass Frauenhäuser Betroffene ablehnen müssen, weil sie seit Jahren vielerorts nicht ausreichend finanziert sind, Täterarbeit übrigens auch nicht, und Gelder für Beratungsstellen gekürzt werden?
Wer sich mit Hass und Gewalt gegen Frauen beschäftigt, merkt schnell: Es geht nicht um Einzelmaßnahmen, so sinnvoll diese an sich auch sein können. Rechtliche Verschärfungen, wie die Einführung von Fußfesseln, um eskalierende Gewalttaten zu verhindern, ist ein Schritt, reicht aber nicht aus, wenn er nicht in ein Maßnahmenpaket eingebettet ist.
Entscheidend ist vielmehr ein umfassender Ansatz, der bei konkreten Dingen wie einer besseren Datenerhebung, der Berücksichtigung des Gewaltschutzes auch im Kontext umgangsrechtlicher Fragen bei gemeinsamen Kindern, der ausreichenden finanziellen und personellen Ausstattung und flächendeckenden Verfügbarkeit von Frauenhäusern und Beratungsstellen, aber auch einer entsprechend geschulten Polizei und Täterarbeit beginnt.
Ein solcher Ansatz müsste darüber hinaus aber auch – neben der kontinuierlichen Weiterarbeit am Abbau der patriarchalen Grundstruktur dieser Gesellschaft – eine möglichst frühzeitig im Leben beginnende kritische Reflexion von Rollenbildern und Vorstellungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens umfassen. Laut der Autoritarismus-Studie der Universität Leipzig 2024 haben bis zu einem Viertel der Deutschen geschlossen antifeministische und sexistische Einstellungen. Eine 2023 von Plan international veröffentlichte Studie verweist darauf, dass über 40 Prozent der männlichen Jugendlichen finden, dass Männern mehr Rechte zustehen als Frauen. Um Hass und Gewalt gegen Frauen zu begegnen, bedarf es daher eines gesamtgesellschaftlichen Reflexionsprozesses – unter aktiver Beteiligung auch all derjenigen Männer, die Hass und Gewalt ablehnen.
Dr. Stefanie Westermann
02304 / 755 320
stefanie.westermann@kircheundgesellschaft.de
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte