Bildungsurlaube des Instituts für Kirche und Gesellschaft

Freigestellt („beurlaubt“) von der Arbeit und unter Weiterzahlung des Gehalts können Arbeitnehmende in beinahe allen deutschen Bundesländern zu selbst gewählten Themen Weiterbildung in Anspruch nehmen – jedes Jahr bis zu fünf Tage.

Das Institut für Kirche und Gesellschaft bietet regelmäßig Bildungsurlaube zur beruflichen Weiterbildung sowie zur politischen Bildung in verschiedenen Themenbereichen an.

 

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Qualitätsstandards

Das Institut ist Mitglied im Evangelischen Erwachsenen- und Familienbildungswerk Westfalen und Lippe, nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannte und geförderte Einrichtungen der Weiterbildung. Das IKG bietet als Regionalstelle des Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. (EBW) und als Mitgliedseinrichtung des Familienbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. (FBW) unter anderem öffentlich geförderte Weiterbildungen sowie Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) an.

Unsere Bildungsurlaube unterliegen den Qualitätskriterien des EBW zur Anerkennung nach §9 Abs. 1 AWbG, zertifiziert durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V..

 

Anerkennung in den verschiedenen Bundesländern

  • Baden-Württemberg

Das Institut für Kirche und Gesellschaft ist nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg als Bildungseinrichtung anerkannt. Unsere Qualitätsstandards weisen wir als Regionalstelle des EBW mit dem aktuellen Zertifikat des Gütesiegelverbunds Weiterbildung e.V. aus. Eine Anerkennung von Bildungsveranstaltungen wie in anderen Bundesländern findet in Baden-Württemberg nicht statt.

  • Hessen

Über das Hessische Bildungsurlaubsgesetz können mit dem vorliegenden Anerkennungsbescheid aus Nordrhein-Westfalen die Bildungsurlaube des Instituts für Kirche und Gesellschaft als Regionalstelle des EBW bei Arbeitgebern in Hessen beantragt werden.

  • Nordrhein-Westfalen

Als Regionalstelle des EBW, zertifiziert durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. und nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW als Bildungseinrichtung anerkannt, erfüllen unsere Bildungsurlaube die Voraussetzungen zur Anerkennung nach §9 Abs. 1 AWbG.

  • Saarland

Über das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz können mit dem vorliegenden Anerkennungsbescheid aus Nordrhein-Westfalen die Bildungsurlaube des Instituts für Kirche und Gesellschaft als Regionalstelle des EBW bei Arbeitgebern im Saarland beantragt werden.

  • Weitere Bundesländer

Für die Beantragung von Bildungsurlaub bei Arbeitgebern in allen anderen Bundesländern kümmern wir uns gerne um die Anerkennung unserer Bildungsurlaube bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde. Bitte sprechen Sie uns frühestmöglich an, da die Prüfung bis zu drei Monate dauern kann (meist geht es aber deutlich schneller).

Ausnahmen stellen die Bundesländer Bayern und Sachsen dar, in denen keine gesetzlichen Regelungen für Bildungsurlaub oder Bildungszeit bestehen.

 

Informationen rund um das Thema Bildungsurlaub – Wer, was, wo, wie, warum?

Über die Plattform https://www.bildungsurlaub.de finden Sie schnell, aktuell und übersichtlich alle Informationen rund um das Thema Bildungsurlaub:

  • Schritt für Schritt-Anleitung – Bildungsurlaub nehmen leicht gemacht
  • Informationen und Gesetze nach Bundesländern
  • Die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub - und die Antworten darauf
  • Aktuelles, z.B. zu Corona oder Online-Bildungsurlaub
  • Förderung für Ihre Berufliche Bildung
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Anja Buchholz, Referentin für soziale Verantwortung und nachhaltige Ökonomie

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