Freigestellt („beurlaubt“) von der Arbeit und unter Weiterzahlung des Gehalts können Arbeitnehmende in beinahe allen deutschen Bundesländern zu selbst gewählten Themen Weiterbildung in Anspruch nehmen – jedes Jahr bis zu fünf Tage.
Das Institut für Kirche und Gesellschaft bietet regelmäßig Bildungsurlaube zur beruflichen Weiterbildung sowie zur politischen Bildung in verschiedenen Themenbereichen an.
Unsere Bildungsurlaube unterliegen den Qualitätskriterien des Evangelischen Erwachsenenbildungswerks Westfalen und Lippe e.V. (EBW) (Link: https://www.ebwwest.de/), zertifiziert durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. (Link: https://guetesiegelverbund.de/).
Das Institut für Kirche und Gesellschaft ist nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg als Bildungseinrichtung anerkannt.
Das Institut für Kirche und Gesellschaft ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW als Bildungseinrichtung anerkannt.
Über das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz können unsere Bildungsurlaube mit dem vorliegenden Anerkennungsbescheid aus NRW auch bei Arbeitgebern im Saarland beantragt werden.
Für die Beantragung von Bildungsurlaub bei Arbeitgebern in allen anderen Bundesländern kümmern wir uns gerne um die Anerkennung unserer Bildungsurlaube bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde. Bitte sprechen Sie uns frühestmöglich an, da die Prüfung bis zu drei Monate dauern kann (meist geht es aber deutlich schneller).
Ausnahmen stellen die Bundesländer Bayern und Sachsen dar, in denen keine gesetzlichen Regelungen für Bildungsurlaub oder Bildungszeit bestehen.
Über die Plattform https://www.bildungsurlaub.de finden Sie schnell, aktuell und übersichtlich alle Informationen rund um das Thema Bildungsurlaub:
Anja Buchholz, Referentin für soziale Verantwortung und nachhaltige Ökonomie
Anja Buchholz
02304 / 755 353
anja.buchholz@kircheundgesellschaft.de
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte