Liebe Interessierte an unseren Familienbildungsangeboten,
die neue Richtlinienförderung des Landes NRW sieht eine Bezuschussung aller teilnehmenden Kinder vor. Auch Eltern erhalten eine Vergünstigung, wenn mindestens einer der folgenden Aspekte zutrifft:
- Familie aus Gebiet mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur
- Familie mit niedrigem Einkommen
- Familie mit Bezug von Leistungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Familie mit Bezug von Leistungen aus dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Familie mit Bezug von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Familie mit Bezug von Arbeitslosengeld I
- Familie mit Bezug von Kurzarbeitergeld
- Familie mit Bezug von Bildung- und Teilhabeleistungen
- Familie mit Wohngeldbezug gemäß WoGG
- Familie, die einen Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG erhalten
- Familie mit in Ausbildung befindlichen Elternteilen
- Ein-Eltern-Familie
- Familie mit drei oder mehr Kindern
- Familie mit Einwanderungsgeschichte
- Familie, in der Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben
- von Strafvollzug betroffene Familien
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Andrea Winsel: 02304/755-373