Richtlinienförderung

Liebe Interessierte an unseren Familienbildungsangeboten,

die neue Richtlinienförderung des Landes NRW sieht eine Bezuschussung aller teilnehmenden Kinder vor. Auch Eltern erhalten eine Vergünstigung, wenn mindestens einer der folgenden Aspekte zutrifft:

  • Familie aus Gebiet mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur
  • Familie mit niedrigem Einkommen
  • Familie mit Bezug von Leistungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Familie mit Bezug von Leistungen aus dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Familie mit Bezug von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Familie mit Bezug von Arbeitslosengeld I
  • Familie mit Bezug von Kurzarbeitergeld
  • Familie mit Bezug von Bildung- und Teilhabeleistungen
  • Familie mit Wohngeldbezug gemäß WoGG
  • Familie, die einen Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG erhalten
  • Familie mit in Ausbildung befindlichen Elternteilen
  • Ein-Eltern-Familie
  • Familie mit drei oder mehr Kindern
  • Familie mit Einwanderungsgeschichte
  • Familie, in der Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben
  • von Strafvollzug betroffene Familien

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Andrea Winsel: 02304/755-373

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