„Vor, vor, Wie-ge-schritt, rück, seit, Schluss,“ den Tanzaktiven (und denjenigen, die zumindest regelmäßig die Tanzshow „Let’s Dance!“ verfolgen), wird dies bekannt vorkommen. Es ist der Grundschritt im Tango (für den Herrn). Es ist aber leider gegenwärtig auch der Tanzschritt der Bundesregierung in der Klimapolitik.
„Vor, vor, …“ (am 19. April 2023): Zusätzlich zur Einführung eines Emissionshandels 2 (ETS 2) für die Sektoren Straßenverkehr und Gebäude hatte Deutschland auf europäischer Ebene das sogenannte „Verbrenneraus“ – richtiger: das Verbot der Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennermotor ab 2035 (Ausnahme: E-Fuels) – unterstützt. Es wurde am 19. April 2023 auf europäischer Ebene verabschiedet. Zudem fasste die Ampelregierung am selben Tag einen Kabinettsentschluss zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Er sah vor, dass ab 1. Januar 2024 Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen und ab 2026/2028 auch neue Heizungen in Bestandsbauten. Am 8. September 2023 wurde das novellierte GEG im Bundestag verabschiedet.

„… Wiegeschritt, … “ (im Bundestagswahlkamp und im ersten Regierungsjahr): Bereits im Bundestagswahlkampf hatten die Unionsparteien die Abschaffung des GEG und das „Aus“ für das „Verbrenneraus“ zu zentralen Projekten einer Regierungsübernahme gemacht. „Technologieoffenheit“ war das Schlüsselwort und der Emissionshandel das zentrale Instrument. Heftiger Widerstand aus der Zivilgesellschaft – auch das IKG hat sich als Gründungsmitglied der Klima-Allianz Deutschland intensiv eingebracht –, Warnung von Wissenschaftlern u.a. aus dem Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung und ein mahnendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg – jüngst bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht – ließen die neue Regierung zunächst ins Wanken geraten.
„… rück, seit, …“ (Ende 2025, Anfang 2026): Nun aber doch die Kehrtwende: Das EU-Verbot neuer Verbrenner soll auch auf Betreiben der deutschen Bundesregierung aufgeweicht werden. Vorgesehen ist statt des 100%-Reduktionsziels nun ein Zielwert von 90%. Nach den jüngsten Eckpunkten der Bundesregierung für ein Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) soll der Einbaustopp für allein fossil betriebene Heizungen des GEG entfallen. Stattdessen ist eine „Bio-Treppe“ vorgesehen: Ausgehend von einem Anteil von 10% muss ab 1. Januar 2029 ein zunehmender Anteil „CO2-neutraler“ Heizstoffe (Biomethan, Wasserstoff, synthetische Brennstoffe) genutzt werden.
„… Schluss“: Wirklich? Das ETS 2 um ein Jahr nach hinten verschoben und die ordnungsrechtlichen Regelungen für Kraftfahrzeuge und Gebäudeheizungen aufgeweicht, so erreichen wir die Klimaziele nicht! Das zeigten erst Mitte März die „Treibhausgas-Projektionen 2026“ des Umweltbundesamtes. Doch die Klimaschutzziele sind verfassungsrechtlich bindend, weitere Verfahren zur zielkonformen Instrumentierung bei höchsten deutschen Gerichten anhängig. Zudem werden die Aufweichungen bei steigenden CO2-Preisen zur wahren Kostenfalle für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen. Und wirtschaftlich? Heizungsbauer hatten sich auf eine GEG-basierte Zukunft eingestellt und stehen nun vor neuen ökonomischen Herausforderungen. Automobil-Produzenten vor allem in China haben schon lange die Nase vorn vor deutschen Automobilkonzernen, die die elektrische Automobil-Zukunft zu verpassen drohen. Planungssicherheit ist es, was, so sind sich auch führende Wirtschaftsvertreter*innen einig, die deutsche Wirtschaft für einen nachhaltigen Erfolg braucht, viel mehr als kurzfristigen Aktionismus.
Also, immer schön den Rhythmus halten im Klimapolitik-Tango und statt eines Grundschritts besser eine Promenade, ohne “rück“ (für den Herren)! „Vor, vor, vor-Schluss-seit, vor, seit, Schluss.“

Dr. Sven Rudolph, Referent für Klimapolitik
Dr. Sven Rudolph
02304 / 755 349
sven.rudolph@kircheundgesellschaft.de
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte