„Über den Wolken …“ hat der Klimaschutz wohl das Nachsehen
Als Reinhard Mey 1974 sein bis heute berühmtestes Lied veröffentlichte, war vom menschgemachten Klimawandel noch kaum die Rede. Und dass der Liedermacher selbst sein damaliges Bild von der Leichtigkeit und Unbeschwertheit des Fliegens angesichts der Klimakrise heute zumindest neu einordnen würde, dafür spricht viel.
Die Bundesregierung sieht das aber anders. „Über den Wolken …“ soll die Freiheit grenzenlos bleiben. Mit einem „umfassenden Maßnahmenpaket“ möchte die Koalitionsregierung zur Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt beitragen, die „essentiell“ für Deutschlands wirtschaftliche Stärke sei. Nun haben das Bundeskabinett und jüngst auch der Bundestag in diesem Rahmen eine Senkung der Luftverkehrssteuer für Kurz-, Mittel- und Langstrecken um 2,50 Euro bis 11,40 Euro je Fluggast ab dem 1. Juli 2026 beschlossen.

Macht das Sinn? Aus finanzpolitischer Sicht kostet die Senkung der Luftverkehrssteuer den ohnehin angespannten Bundeshaushalt rund eine Milliarde Euro bis zum Ende der Legislatur. Zudem profitiert der Luftverkehr bereits von steuerlichen Sonderregelungen im Wert von insgesamt rund zwölf Milliarden Euro jährlich. Staatliche Mittel, die für eine sozial-ökologische Transformation des Verkehrssektor (Mehrwertsteuerbefreiung von Flugtickets, Energiesteuerbefreiung von Kerosin usw.) anderweitig dringend benötigt werden. Auch wirtschaftspolitisch gesteht sogar die Bundesregierung selbst ein, dass eine wesentliche Entlastung der Verbraucher*innen nicht zu erwarten sei. Wohl könnten aber die Luftverkehrsunternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden. Studien belegen hingegen, dass strukturelle Nachfrageverschiebungen, beispielsweise durch eine häufigere Nutzung von Online-Tools für geschäftliche Konferenzen, einen stärkeren Effekt haben als Kostenwirkungen. Nicht zuletzt ist die Senkung der Luftverkehrssteuer verteilungspolitisch unsinnig. Umfragen bestätigen, dass rund 63 Prozent der deutschen Bevölkerung gar nicht fliegen, andererseits aber nur 8 Prozent mindestens drei Mal pro Jahr. Zudem dominieren ein relativ einkommensstarker, aber kleiner Teil der Bevölkerung sowie Geschäftsreisende den Passagierluftverkehr. Genau diesen würde ein weiteres Steuergeschenk gemacht.
Und klima- und energiepolitisch? Der Luftverkehr zählt zu den größten Klimasündern. Zwar verursacht er „nur“ rund 3 Prozent der globalen Treibhausgas-Emissionen. Aufgrund der Flughöhe, in der die Emissionen ausgestoßen werden, und dem Ausstoß anderer Treibhausgase ist die Treibhauswirkung des Luftverkehrs aber um ein Mehrfaches höher als die von CO2-Emissionen z.B. aus dem Straßenverkehr. Zudem wirft jede Maßnahme, die in der derzeitigen geopolitischen Lage die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verstärkt, statt sie zu reduzieren, erhebliche sicherheitspolitische Fragen auf.
Mit einer Senkung der Luftverkehrssteuer erreicht die Bundesregierung also weder ihre wirtschaftspolitischen Ziele noch ist die Maßnahme finanz- oder verteilungspolitisch ausgewogen. Und klima-, energie- und sicherheitspolitisch führt sie geradewegs in die Sackgasse. Nach wirklicher „Freiheit“ klingt das nicht. Freiheit muss auch im Verkehrssektor Unabhängigkeit von fossilen Energien bedeuten, den freien Zugang auch einkommensschwacher Bevölkerungsteile zu ggf. staatlich geförderten nachhaltigen Verkehrsmitteln sowie die Freiheit zukünftiger Generationen von überbordenden Staatsschulen und bedrohlichen Klimawandeleffekten. Eine noch konsequentere Einpreisung der negativen Auswirkungen des Luftverkehrs statt neuer Steuergeschenke an Unternehmen wäre dabei ein wichtiger Schritt. Vielleicht dann „blieben … alle Ängste alle Sorgen … darunter verborgen“, unter einer wirklich nachhaltigen Finanz- und Klimapolitik.

Dr. Sven Rudolph, Referent für Klimapolitik
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