Seit Jahren lobbyieren Industrie und Gentechnik-Befürworter*innen dafür, neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas von der Gentechnik-Gesetzgebung auszunehmen. Sie wollen damit die derzeitige Definition von Gentechnik aufweichen. Das gefährdet die Wahlfreiheit und die Sicherheit von Mensch und Umwelt.
Insgesamt 94 Organisationen aus den Bereichen Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Züchtung, Lebensmittelwirtschaft und Imkerei sowie Jugendorganisationen fordern die Bundesregierung in einem heute veröffentlichten Positionspapier auf, in Deutschland und auf europäischer Ebene alle derzeitigen wie künftigen Gentechnikmethoden und die daraus entstehenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weiterhin unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren und zu kennzeichnen.
Dr. Gudrun Kordecki, Mitarbeiterin des Instituts für Kirche und Gesellschaft der EKvW und Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU): „Wir haben noch keine langjährige Erfahrung mit den neuen Gentechnikmethoden. Aus dem Vorsorgegedanken heraus sollten diese GVO nach dem Gentechnikrecht zugelassen werden, damit etwaige schädlichen Nebenwirkungen rechtzeitig erkannt werden. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu wissen, was sie essen. Eine informierte Kaufentscheidung kann nur getroffen werden, wenn GVO auch als solche gekennzeichnet werden.“
Die Organisationen fordern deshalb, dass auch für neue Gentechnik das Vorsorgeprinzip weiterhin gilt und die Wahl- und Gentechnikfreiheit durch Kennzeichnung und Transparenz, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gesichert bleibt.
Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung.