Zwischen Sorge und Auftrag
Vielleicht kennen Sie diese Frage aus Gesprächen im Presbyterium, aus der Flüchtlingsberatung oder von Ehrenamtlichen in Ihrer Gemeinde: Können wir eigentlich noch Kirchenasyl gewähren, wenn das neue GEAS in Kraft tritt?' Diese Sorge begegnet uns derzeit häufig – und sie ist nachvollziehbar. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem bringt ab 2026 tiefgreifende Veränderungen mit sich. Viele befürchten, dass diese Reform das Kirchenasyl erschweren oder gar unmöglich machen könnte. Doch gerade deshalb lohnt ein genauer Blick: Was wissen wir wirklich schon sicher? Welche Spielräume bleiben? Und weshalb spricht vieles dafür, dass Kirchenasyl auch künftig ein wichtiges, wenn auch herausfordernderes Instrument bleibt? Unser Ziel ist es, Gemeinden, Beratungsstellen und Ehrenamtlichen eine Orientierung zu geben – sachlich fundiert, aber ermutigend. Denn Kirchenasyl bleibt ein Raum gelebter Nächstenliebe und oft die letzte Schutzmöglichkeit für besonders gefährdete Menschen.

Was ist das neue GEAS – und welche Aspekte berühren das Kirchenasyl?
Die EU hat 2024 nach jahrelangen Verhandlungen ein umfassendes Reformpaket verabschiedet, das ab Juni 2026 voll wirksam wird. Die bisherigen Regeln – insbesondere die Dublin‑III‑Verordnung – werden ersetzt. Was wir bis jetzt wissen: Die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMR) strafft Zuständigkeitsverfahren, führt neue Fristen ein und ermöglicht weiterhin den Selbsteintritt Deutschlands aus humanitären Gründen. Grenzverfahren an EU-Außengrenzen sollen beschleunigt Entscheidungen ermöglichen – teilweise unter haftähnlichen Bedingungen. Gleichzeitig stärkt die Aufnahmerichtlinie die Pflicht, besonders schutzbedürftige Personen zu erkennen und zu unterstützen. Diese Veränderungen betreffen auch das Kirchenasyl, weil sie Zugang, Beratung und rechtliche Spielräume neu strukturieren. Vieles hängt auch davon ab, wie das Land NRW die GEAS-Regeln in Abstimmung mit dem Bund umsetzt.
Welche Risiken ergeben sich mit dem GEAS – für Gemeinden und Geflüchtete?
Auch wenn Kirchenasyl möglich bleibt, verändern sich die Rahmenbedingungen. Verlängerte Überstellungsfristen könnten auftreten, wenn Behörden 'Flüchtigkeit' vermuten – obwohl Rechtsprechung dagegen spricht. Meldepflichten und neue Unterbringungsformen könnten den Zugang zu Gemeinden erschweren. Grenzverfahren beinhalten das Risiko eingeschränkter Beratungsmöglichkeiten. Zudem werden bereits heute Dossiers in aller Regel abgelehnt, was Gemeinden zwingt, noch sorgfältiger zu dokumentieren und professionelle Unterstützung einzubinden.
Warum Kirchenasyl trotz GEAS möglich bleibt – und warum wir es brauchen
Trotz aller Herausforderungen: Kirchenasyl bleibt möglich und notwendig. Humanitäre Ermessensspielräume bestehen fort. Die Rechtsprechung bestätigt, dass offenes Kirchenasyl nicht als Untertauchen gilt. Grundrechte wie Menschenwürde, Kinderschutz und Schutz vor unmenschlicher Behandlung behalten volle Gültigkeit. Kirchen sind wichtige Stimmen im Menschenrechtsschutz – ihre Stellungnahmen betonen die Notwendigkeit gerechter Verfahren und den Schutz vulnerabler Gruppen.
Wir halten fest: Nach allem, was wir bisher wissen, wird Kirchenasyl weiter realistisch möglich sein, sowohl für Geflüchtete, denen die Rückführung in ein anderes EU-Land droht, als auch für Schutzsuchende, denen die Abschiebung in das Herkunftsland droht. Es wird aber nötig sein, sich in jedem Einzelfall gut fachlich beraten zu lassen, sei es durch eine*n Rechtsanwält*in oder durch regionale Geflüchtetenberatung. Gerade in Zeiten beschleunigter und verschärfter Verfahren braucht es kirchliche Räume der Solidarität und Menschlichkeit: jetzt erst recht – besonnen, gut vorbereitet und ermutigend.
Helge Hohmann, Johanna Gramlich und Maren Fischer (Fachteam Migration und Flucht)
Helge Hohmann
02304 / 755 329
helge.hohmann@kircheundgesellschaft.de
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte