Kirchenasyl

Letzte Rettung für die Menschenwürde

2019 fanden 70 Menschen, Schutz vor Abschiebung im Kirchenasyl in Gemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen. In den meisten Fällen ging es um eine Überstellung in einen anderen EU-Staat.

Der Schutz bedrohter Menschen gehört zum Selbstverständnis von Kirche. „Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr euer Gott“ (Lev 19,33 ff.).

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Wenn trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten eine Abschiebung eines Geflüchteten mit Gefahr für sein Leben und seine Gesundheit  bevorsteht, dann sind wir aufgerufen zu helfen. Darum verstehen wir Kirchenasyl als ein legitimes letztes Mittel, unserem Schutzauftrag als Kirche gerecht zu werden.

Unser Rechtsstaat ist dem Schutz der Menschwürde verpflichtet. Leider geschehen auch im besten Rechtsstaat Fehler. Im Falle von Geflüchteten können solche Fehler schnell lebensbedrohliche Folgen haben.  Mit dem Kirchenasyl will Kirche in solchen Situationen eine Unterbrechung, ein Innehalten, eine Interzession ermöglichen. In dieser Zeit kann die Entscheidung des Staates mit Blick auf drohende Gefährdungen der Betroffenen erneut überprüft und verändert werden. Häufig wird das Kirchenasyl als Handeln der Kirche außerhalb Rechtsstaates kritisiert.  Kirchenasyl wendet sich jedoch nicht gegen den Rechtsstaat, sondern hilft ihm, Fehler und Lücken zu erkennen und individuelle Fehlentscheidungen zu korrigieren.

Die Kirche arbeitet im Kirchenasyl mit dem Staat zusammen, hat verbindliche Ansprechpartner*innen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge benannt und informiert dieses unverzüglich über den neuen Aufenthaltsort der schutzsuchenden Menschen. Während des Kirchenasyls übernimmt die jeweilige Kirchengemeinde die vollständige Versorgung der Menschen und bereitet nächste Schritte zur Lösung der teils verfahrenen Situation vor. Das Institut für Kirche und Gesellschaft steht den Kirchenasyl gewährenden Gemeinden mit Beratung, regelmäßigem Austausch, Fortbildung und einer Rufbereitschaft zur Seite.

Hinweis für Geflüchtete, die einen Platz im Kirchenasyl suchen

Sollten Sie Schutz im Kirchenasyl für sich selbst oder eine befreundete Person suchen, wenden Sie sich bitte an eine Kirchengemeinde oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Das Institut für Kirche und Gesellschaft kann keine Kirchenasyle vermitteln und bietet KEINE BERATUNG von Flüchtlingen in Schwerte an. Ein Verzeichnis der örtlichen Beratungsstellen in NRW finden Sie im Netzheft des Flüchtlingsrates NRW. Eine persönliche Beratung können Sie auch in der Geschäftsstelle des Ökumenischen Netzwerkes Asyl in der Kirche e.V. unter nrw@kirchenasyl.de und telefonisch unter der Rufnummer 0221-3382281 erhalten.

Auf der Internetseite www.kirchenasyl.de finden Sie auch kirchliche Ansprechpartner*innen aus anderen Bundesländern.

KONTAKT

Bei Fragen zum Kirchenasyl können Sie uns eine E-Mail schreiben an: kirchenasyl@kircheundgesellschaft.de 

14.09.2023
Kirchenasyl: Was bedeutet das eigentlich?
Interview mit Marion Kuhn-Ziemann im ARD-Morgenmagazin
 
 
 
„Kirchenasyl ist die moderne Übersetzung des Evangeliums nach Matthäus, Kap. 25, Vers. 35-73: Denn ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. “ (Heribert Prantl)