Resettlement

Schutz und Zukunft für besonders schutzbedürftige Geflüchtete

2020_11_30_Schwerpunkt Resettlement_unsplash_thomas_neil

Resettlement ist ein internationales Instrument zur Lösung langanhaltender Fluchtsituationen. Es finden Menschen Schutz, die weder in ihre Heimat zurück noch in dem Land bleiben können, in das sie geflohen sind, weil dort ihr Leben, ihre Freiheit, ihre Sicherheit, Gesundheit gefährdet sind.

Von den weltweit 80 Millionen Menschen, die auf der Flucht sind, gelten nach Angaben des UNHCR mehr als 1,4 Millionen als „besonders schutzbedürftig“. Die meisten leben seit vielen Jahren in provisorischen Flüchtlingslagern außerhalb der EU. Als „besonders schutzbedürftig“ gilt, wer mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt: 1. Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen, 2. Personen mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf, 3. Überlebende Opfer von Gewalt und Folter, 4. Frauen mit besonderer Risikoexposition, 5. Kinder und heranwachsende Geflüchtete, 6. Ältere Geflüchtete, 7. Personen, die aus anderen Gründen keinerlei Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat haben, 8. Personen, deren Familienangehörige sich bereits in einem Drittstaat befinden.

Hat der UNHCR den Schutzbedarf dieser Menschen festgestellt und in Dossiers dokumentiert, werden sie sicheren Ländern zur Neuansiedlung vorgeschlagen. Die letztendliche Entscheidung über eine Aufnahme liegt jedoch dem aufnehmenden Staat, der zusätzliche nationale Aufnahmekriterien festlegen kann, die mit denen des UNHCR nicht deckungsgleich sind. So bezieht Deutschland neben der Schutzbedürftigkeit, der Wahrung der Einheit der Familie und integrationsförderlicher Bindungen nach Deutschland auch die Integrationsfähigkeit einer Person mit ein. Als Indikatoren für die Integrationsfähigkeit gelten der Grad der Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Religionszugehörigkeit und geringes Alter.

Deutschland hat sich in einem in der EU abgestimmten Programm bereit erklärt, jährlich 5.000 Menschen im Rahmen des Resettlement und anderer humanitärer Aufnahmeprogramme aufzunehmen. Resettlement ersetzt dabei nicht das Asylsystem, sondern ergänzt es. Resettlement ist zusätzlich und komplementär zu anderen Zugangswegen.

Insgesamt gibt es viel zu wenige Plätze für besonders Schutzbedürftige – 2019 waren es ca.62.000 weltweit. Manche Länder sagen weitere Plätze zu, wenn sich die Zivilgesellschaft ideell und finanziell an der Integration beteiligt. In Deutschland ist dafür NesT.Neustart im Team, das staatlich-gesellschaftliche Programm zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, gemeinsam konzipiert worden.

Born, Edgar Profilbild

Edgar L. Born

"Flucht ist Menschenrecht, die Aufnahme von Geflüchteten ist Menschenpflicht."

Kontakt

Edgar L. Born
02304 / 755 344
edgar.born@kircheundgesellschaft.de
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte