Glaube und Asylverfahren

Konversion von Geflüchteten zum christlichen Glauben

Zum christlichen Glauben konvertierte Muslime und Musliminnen werden teilweise in ihren Heimatländern verfolgt. Viele flüchten daher und beantragen in Deutschland Asyl.

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Spätestens seit dem Anwachsen der Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland ist auch die Zahl der muslimischen Taufbewerberinnen und Taufbewerber stark gestiegen. Sie kommen vor allem aus dem Iran, aber auch aus Afghanistan, Pakistan, dem Irak und Nordafrika. Wir freuen uns, dass viele Menschen aus anderen Kulturen und Religionen auf Kirchengemeinden zugehen und sich für den christlichen Glauben interessieren. Viele evangelische Kirchengemeinden öffnen sich für Migrantinnen und Migranten und begleiten Geflüchtete dabei, in der Gesellschaft und auch in der Kirchengemeinde anzukommen. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat daher einen Leitfaden zum Umgang mit Taufbegehren entwickelt.
In vielen Fällen ist die Konversion nicht nur eine reine Gewissenentscheidung, sondern hat auch Auswirkungen auf das Asylverfahren. Der Staat unterzieht dann im Asylverfahren die innere Glaubensentscheidung einer Prüfung und es wird eine Prognose getroffen, ob die gelebte Glaubenspraxis im Heimatland zu einer Verfolgung führen würde. Hiergegen wendet sich Evangelische Kirche von Westfalen nicht zuletzt mit ihrem Synodenbeschluss 2017: „Der Glaube ist eine innere Überzeugung und zugleich eine fortwährende individuelle Entwicklung in der Beziehung zwischen dem getauften Menschen und Gott. Insofern kann der Glaube nicht geprüft und gewertet werden. Der Umfang des Wissens um christliche Inhalte kann nicht als Gradmesser für den Glauben gelten. Darüber hinaus ist nicht vorhersehbar, wie Menschen ihren Glauben im weiteren Verlauf ihres Lebens ausüben werden.“
Zur Unterstützung der die Taufe vollziehenden Pfarrerinnen und Pfarrer wurde verschiedene Materialien entwickelt.

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Marion Kuhn-Ziemann

"Fremd ist der Fremde nur in der Fremde"