Gestaltungsrichtlinien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sie möchten über den Biodiversitätscheck auf dem Friedhof Ihrer Kirchengemeinde berichten?
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen zur Gestaltung und Veröffentlichung von Materialien für die Presse- bzw. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts:

 

Was müssen Sie bei der Gestaltung von Materialien für die Presse- bzw. Öffentlichkeitsarbeit beachten?

  • Alle Printmedien und Beiträge für digitale Medien müssen den Gestaltungsrichtlinien des Fördermittelgebers entsprechen. Dies betrifft vor allem die Platzierung von Logos und einen verbindlich formulierten Hinweis auf die Förderung.
  • Sie müssen vor der Veröffentlichung geprüft werden.
Unsere Kirche summt_klein

 

Welche Unterstützung bietet das Projekt?

  • Auf unserer Homepage finden Sie Vordrucke für Flyer und Plakate, die den Gestaltungsrichtlinien des Fördermittelgebers entsprechen (z. B. das Design dieses Merkblatts). Sie können diese Vorlagen nutzen und nach Prüfung durch das Projekt (s. u.) veröffentlichen.
  • Wenn Sie Fragen zu den Materialien haben oder andere Formate benötigen, können Sie die Projektleitung kontaktieren.
  • Auf der Homepage haben wir das gelb-grüne „Unsere Kirche summt“ Logo für sie hinterlegt, das Sie während der Projektlaufzeit in Ihrer Kirchengemeinde verwenden können.
  • Wir stellen im weiteren Verlauf des Projekts zusätzliches Informationsmaterial zusammen, von dem Sie profitieren.


Wann können Sie die Beiträge veröffentlichen?

  • Sowohl digitale Medien als auch Printmedien müssen vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Genehmigung bei der Projektleitung eingereicht werden. Senden Sie die Materialien bitte mindestens 10 Tage vor Veröffentlichung per E-Mail an bick@ekvw.de, damit eine fristgerechte Prüfung garantiert ist.


Was ist bei den Inhalten für Print- und digitale Medien zu beachten?

  • Achten Sie bitte auf eine geschlechtergerechte Sprache und auf eine barrierearme Darstellung.
  • Klären Sie bitte vorab Bildrechte für Fotos, Grafiken und Schaubilder. Ein Quellennachweis ist verpflichtend.

 

Hier geht es zur Merkblätter-Übersicht.