Sondermittel für Flüchtlingsarbeit

Die Evangelische Kirche von Westfalen stellt für alle evangelischen Kirchenkreise, Kirchengemeinden und die Diakonischen Träger in der EKvW Sondermittel für die Arbeit mit Geflüchteten zur Verfügung.

20201215_Sondermittel für Flüchtlingsarbeit_Ingo Bartussek Fotolia

Seit 2014 werden Aktivitäten, Qualifizierungsmaßnahmen und Personal in der haupt- und ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten gefördert. Der EKvW ist es besonders wichtig, auch in Zeiten einer zunehmend restriktiven Flüchtlingspolitik weiterhin helfende und schutzsuchende Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Dies kann am besten durch die Unterstützung der vielfältigen Arbeit vor Ort geschehen.

Auf der Synode im November 2020 wurden langfristige Entscheidungen zur Zukunft der Sondermittel getroffen. So konnten in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 334.000€ abgerufen werden. Ab 2023 sollten die Sondermittel 166.000€ betragen und dauerhaft in den gesamtkirchlichen Haushalt übergehen. Insbesondere aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat die Synode 2022 beschlossen, die Sondermittel für 2023 und 2024 weiterhin in Höhe von 334.000€ zu gewähren.  

Wir ermutigen Sie, aktiv zu bleiben und die Unterstützung der Landeskirche anzufragen. Die Förderung kann und soll bewusst ergänzend zu anderen Finanzmitteln oder staatlichen Förderungen oder Projektmitteln wie Komm-AN NRW eingesetzt werden.

Antragstellung und Bewilligung erfolgen wie auch in den vergangenen Jahren in Kooperation mit der Diakonie RWL.

Die Förderung gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, sowie Aktivitäten (Richtliniennummer 4.2.1-4.2.2)

Anträge für diesen Bereich sind das ganze Jahr über möglich – bis die Mittel vergeben sind. Zur Beratung wenden Sie sich bitte an Katharina Bertelsbeck.

  • Maßnahmen für bestehende und neue Projekte (Richtliniennummer 4.2.3-4.2.5)

Anträge für diesen Bereich müssen bis zum 12.05.2023 gestellt sein.

Zur Beratung wenden Sie sich bitte an Karin Wieder.

Alle Informationen entnehmen Sie bitte  den im Downloadbereich unter "Antragsformulare" zur Verfügung stehenden Unterlagen. Dort finden Sie auch die Formulare für die Verwendungsnachweise der bewilligten Anträge aus 2021 und 2022. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise zum Förderverfahren 2023. Wir freuen uns auf Ihre Anträge.

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Julia Stäudle

Kontakt

Julia Stäudle 
02304 / 755 372
julia.staeudle@kircheundgesellschaft.de
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58239 Schwerte