Ein Bündnis aus 16 Umwelt- und Sozialverbänden wendet sich gemeinsam mit einem offenen Brief an den federführenden Bundesfinanzminister Christian Lindner und fordert eine Auszahlung des Klimageldes noch in diesem Jahr.
Hierzu betont Klaus Breyer, Leiter des Instituts für Kirche und Gesellschaft (IKG) der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW): „Wirksamer Klimaschutz braucht den sozialen Ausgleich. Nur so kann er von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Bisher hat die deutsche Klimapolitik hierauf zu wenig geachtet. Die Bundesregierung ist gerade vor dem Hintergrund der Haushaltslücke nun stärker denn je aufgefordert, Klimaschutz effektiv zu organisieren und soziale Gräben nicht noch weiter zu vertiefen. Das Klimageld ist dafür ein zentrales Instrument und muss daher umgehen umgesetzt werden.“
Dr. Sven Rudolph, Klimaexperte am IKG, ergänzt: „Hohe CO2-Preise sind richtig und wichtig für den Klimaschutz. Aber nur dann, wenn die damit verbundenen negativen sozialen Effekte vermieden werden. Schon dieses Jahr könnten pro Kopf 130 Euro Klimageld ausgezahlt werden, im Jahr 2027 dann schon 250. Das würde gerade ärmere Familien stark entlasten. Die finanziellen Mittel dafür liefert der nationale CO2-Preis. Und ein pro Kopf gleiches Klimageld wäre besonders einfach umsetzbar. Schwer zu glauben, dass es in über zwei Jahren Ampelregierung nicht gelungen ist, den dafür notwendigen Auszahlungsweg aufzubauen. Stärker als an Finanzmitteln und geeigneten
Verwaltungsverfahren scheint es der Bundesregierung am politischen Willen zu fehlen. Doch die Zeit für ein sozial gerechtes Klimageld ist jetzt.“
Auch in Zeiten knapper Kassen bleibt die Bekämpfung des Klimawandel eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Die CO2-Bepreisung gilt in Fachkreisen als eines der wichtigsten Instrumente der Klimapolitik, gerade weil es damit gelingt, wirksamen Klimaschutz zu gesamtgesellschaftlich geringen Kosten zu organisieren. Weltweit werden CO2-Preise daher in immer mehr Ländern eingesetzt, auch in den USA und China. Auch die EU und Deutschland setzen auf dieses Instrument: seit 2005 mit dem EU-Emissionshandel für große Industrieanlagen und seit 2021 mit dem CO2-Preis für den Verkehrs- und Gebäudesektor in Deutschland. Und überall steigen die CO2-Preise, im deutschen System z.B. von 25 Euro im Jahr 2021 auf 45 Euro in 2024.
Genau wie hohe Energiekosten haben hohe CO2-Preise aber einen zentralen Nachteil: Sie belasten ärmere Haushalte stärker als reichere Haushalte, da ärmere Haushalte einen relativ größeren Teil ihre Haushaltseinkommen für Energie ausgeben müssen. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, kann diese soziale Ungerechtigkeit durch eine Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kompensiert werden. Die Ampelregierung hat dafür in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 ein „Klimageld“ vorgesehen, dass an alle Bürger*innen ausgezahlt werden soll. Obwohl die CO2-Preise aber seit Jahren wirken und in 2023 eine Rekordsummer von über 18 Milliarden Euro in die Haushaltskasse gespült haben (10,7 Mrd. aus dem nationalen CO2-Preis, 7,7, Mrd. aus dem EU-Emissionshandel), fehlt es bis heute an einer Rückerstattung. Die Bundesregierung begründete dies zunächst mit dem Fehlen eines direkten Auszahlungsweges für das Klimageld an alle Bürger*innen und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt nun mit fehlenden Finanzmitteln.
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