Vortrag „Lichtimmissionen“

24.01.2024

Hier finden Sie Materialien zum Downloaden und/oder Ausdrucken.

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Grundsätzlich findet man die Inhalte des Vortrags „Lichtimmissionen“ auf dieser Seite Kunstlicht und Lichtverschmutzung (biosphaerenreservat-rhoen.de)  und speziell zum Thema „Beleuchtung“ hier:  Rücksichtsvolle Beleuchtung (biosphaerenreservat-rhoen.de)  

Dort findet man zum Durchlesen oder Download u.a.:

FAQ-Rechtslage: Leider herrschen bzgl. gesetzlichen Beleuchtungspflichten viele falsche Annahmen. An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass im öffentlichen Raum keine allgemeine Beleuchtungspflicht besteht (Ausnahme: Fußgängerüberwege). Näheres hierzu auf Seiten 2 und 3 der Muster-Lichtleitlinie: https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/fileadmin/media/fotos/Sternenpark/Muster-Lichtleitlinie_09_2022.pdf Zur Verkehrssicherungspflicht LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 13.04.2012 - 4 O 592/11 - openJur sowie das anhängende FAQ des hess. Netzwerk gegen Lichtverschmutzung., das auch hier zu finden ist: Hessisches Netzwerk gegen Lichtverschmutzung - Öffentliche Beleuchtung (lichtverschmutzung-hessen.de) Auf der letzten Seite des FAQs befindet sich zudem eine Checkliste für die öffentliche Beleuchtung.

Best Practice- Abschaltung der öffentlichen Beleuchtung: Vorteile und Maßnahmen gegen Unbehagen: Die Energiesparverordnung von 2022/23 hat gezeigt, dass wir problemfrei mit sehr viel weniger Kunstlicht in der Nacht auskommen. Viele Kommunen nutzen teils seit vielen Jahren völlig problemlos die nächtliche Abschaltung zur Kosteneinsparung, die aber gleichzeitig auch dem Artenschutz (eine der wirksamsten Maßnahmen) zu Gute kommt und dort, wo man es gewohnt ist, die Lebensqualität steigert. Seit 2022 sind es mehr geworden. In Frankreich schalten 12 000 Kommunen ab, darunter auch große Städte. Dort, wo neu über eine Abschaltung nachgedacht wird, gehen die Meinungen auseinander. Infos zu Vorteilen und Maßnahmen gegen Unbehagen: Hessisches Netzwerk gegen Lichtverschmutzung - Vorteile und Strategien gegen Unbehagen (lichtverschmutzung-hessen.de) 

Best Practice „Kommunale Lichtleitlinie“: Die Gemeinde Biebergemünd hat im Mai 2022 die Musterlichtleitlinie in ein vollständiges Beleuchtungskonzept integriert, dass auch den Umgang mit Bestandsbeleuchtung regelt. Biebergemünd ist damit eine der fortschrittlichsten Kommunen, da sie das „Zepter“ in Sachen Licht wieder selbst in die Hand nimmt.

Hier die Pressemitteilung:  Biebergemünd im Spessart - Main-Kinzig Kreis - Hessen (biebergemuend.de) und das Beleuchtungskonzept inkl. dem beschlossenen Maßnahmen zur Bestandsbeleuchtung:  

Best Practice Bauleitverfahren: Wie vorgetragen, hat man als Kommune und als Träger öffentlicher Belange gute Einwirkungsmöglichkeiten über das Bauleitverfahren. Hilfreiche allgemeine Infos dazu findet man beim sächsischen Umweltministerium: Mögliche Einflussnahme durch Kommunen - Lärm, Licht, Erschütterungen, elektromagnetische Felder - sachsen.de: Mögliche Einflussnahme durch Kommunen - Lärm, Licht, Erschütterungen, elektromagnetische Felder - sachsen.de (§ 13 der hess. Bauordnung ist analog zu § 13 der Sächsischen Bauordnung § 13).  Im IDUR Sonderdruck „Schutz der Nacht als Pflichtaufgabe“ sind die rechtlichen Möglichkeiten des Bauleitverfahrens fußend auf derzeit geltender Rechtslage nochmal ausführlich beschrieben: IDUR-Sonderdruck-Lichtverschmutzung-12.2021.pdf

Hinweis: Aktuelle Mustertexte mit Berücksichtigung des Hess. Naturschutzgesetz können separat angefordert werden.

Best/Worst-Practice Flutlichtanlange: Äußerst problematisch sind die oftmals im Außenbereich befindlichen Flutlichtanlagen an Sportplätzen. Derzeit finden viele Umrüstungen statt, teils gefördert. Aber, obwohl der Stand der Technik hier wirklich Verbesserungen ermöglichen kann, ist es oft genug schlimmer als vorher, weil einfach ungünstige Technik eingesetzt wird und mit der Hälfte der Energie die doppelte Intensität erzeugt wird. Im Anhang daher die Resolution der Naturschutzverbände zum Thema sowie die technischen Vorgaben, die eine Flutlichtanlagen - die in Konflikt mit geltendem Recht entspr. BImSchG/BNatSchG gerät - erfüllen sollte. Dazu noch der Hinweis, dass die Bundesförderung seit November 2021 auch Auflagen enthält, die unseren Kernforderungen entsprechen: 0 % ULOR, max. 4000 Kelvin  (für Fußball als Sportart mit geringer Sehaufgabe max. 3000 Kelvin!). 2022_NKI_Kommunalrichtlinie_Technischer-Annex.pdf (klimaschutz.de) Allerdings wird es nicht überprüft und das wissen die Firmen, die umrüsten. Folgende technische Vorgaben sollten unbedingt eingehalten werden: Umrüstung_Flutlicht_-_Vereinsinformation_LKRS_Fulda.pdf (landkreis-fulda.de). Auf Anfrage kann hierzu noch eine Checkliste zur Verfügung gestellt werden. 

Best practice Flutlicht-Umrüstung: Die Anlage wurde unter Berücksichtigung unserer Vorgaben umgesetzt: https://www.landkreis-fulda.de/aktuelles/aktuelles/detailansicht/wertvollen-lebensraum-zurueckgewinnen   

Genauere Informationen wie eine Vereinsinfo, Checkliste und Fotos können separat angefragt werden.

Best Practice Bestandsbeleuchtung Gewerbe: Eine gute Möglichkeit, gewerbliche Bestandsbeleuchtung zu adressieren ist unser IHK-Prädikat #lichtbewusstsein, (Flyer: https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5977320/82628351d8fb522a7535f3e49a015f37/flyer-lichtbewusstsein-data.pdf), das wir mit der IHK Fulda entwickelt haben und solche Firmen auszeichnet, die sich mit ihrer Firmenbeleuchtung rücksichtsvoll auf Energie, Lichtverschmutzung, Ortsbild und Biodiversität verhalten (und sich auch dahingehend beraten lassen). https://www.ihk.de/fulda/innovation/umweltschutz  (etwas nach unten scrollen).

Grafiken: Wir stellen unterschiedliche Grafiken zur Verfügung, die für Plakate, eigene Herausgaben etc. genutzt werden. Bitte hierzu separat anfragen.

Optimierung Bestandsbeleuchtung: Siehe dazu anhängende PDF. Darin sind auch die Umrüstfolien aufgeführt.

Im Hessischen Netzwerk gegen Lichtverschmutzung finden Engagierte via offenem E-Mailverteiler eine Möglichkeit zum Austausch und zur Unterstützung. Die Seite biete auch viele Informationen https://www.lichtverschmutzung-hessen.de/

Dass das Thema „Lichtverschmutzung“ kein Neues ist, zeigt die sehr informative NABU-Broschüre „Überbelichtet“ aus dem Jahr 1994 (!) in Bezug auf Insekten sehr deutlich auf: Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz im NABU - Downloads (ilnbuehl.de)

Bitte bedenken, dass einige Dokumente permanent fortgeschrieben werden und dadurch ggf. unterschiedliche Versionen im Umlauf sind.

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