Vom Whistleblowing bis zur Corporate Social Responsibility – Verantwortung in Unternehmen war das Thema dieser interdisziplinären Veranstaltung, die sich mit ethischen Fragen des Handelns in und von Unternehmen beschäftigte. Expert*innen und Teilnehmende diskutierten philosophische, historische, juristische und betriebswirtschaftliche Perspektiven und unterschiedliche Aspekte und Herausforderungen eines verantwortlichen Handelns.
Die genannten Bedeutungsebenen des Begriffs finden sich dabei durchaus bis heute: Verantwortung hat eine rechtliche Seite, in Unternehmen nicht zuletzt durch Compliance-Regeln adressiert. Und sie hat eine ethische Seite, im Sinne eines bestimmten Umgangs mit Mitarbeitenden, Kund*innen, Lieferanten, Umwelt und Gesellschaft, vielleicht am ehesten mit dem Begriff der Corporate Social Responsibility umschrieben. Zugleich sind Unternehmen vor die besondere Herausforderung gestellt, dass sie diese ethischen Aspekte verbinden müssen mit einem ökonomischen Handeln, manche würden hier von unternehmerischer Verantwortung sprechen. Dass hieraus in der Praxis Spannungsfelder entstehen können, wird schnell klar – und nicht zuletzt die großen bekannt gewordenen Skandale der letzten Jahre zeigen, dass trotz vielfachem Bemühen um Compliance und Responsibility Bruchlinien enormen Ausmaßes entstehen können. „Zur Tugend, wie man zu sagen pflegt, ist eigentlich keiner recht aufgelegt“, könnte man mit Wilhelm Busch sagen.
Dennoch: Kaum einer würde absprechen, dass Unternehmen Verantwortungspflichten haben. Gegenüber wem und in welchem Umfang, darüber lässt sich schon eher diskutieren. Und viel diskutiert wurde zuletzt über den Umgang mit denjenigen, die in Unternehmen auf Versäumnisse hinweisen, sogenannten Whistleblowern.
Was aber bedeutet „richtiges“ Handeln, warum werden Menschen zu Whistleblowern und wie schafft man Vertrauenskulturen in Unternehmen? Bereits der philosophische Beitrag von Prof. Hein machte deutlich, dass eine Bedingung eines „guten Lebens“ ist, im Einklang mit seinen Wertvorstellungen zu leben. Also auch, das Gewissen nicht an der Eingangstür abzugeben. Wenn man diesem Grundsatz folgt, kann das dazu führen, dass Menschen, wenn sie Missstände und Fehlverhalten feststellen, unter bestimmten Umständen zu „Whistleblowern“ werden, zu Deutsch Hinweisgebenden. „Whistleblowing“ ist dabei, wie im historischen Beitrag von Dr. Bernsee deutlich wurde, ein relativ neuer Begriff für ein altes Phänomen. Der Referent verwies zudem darauf, dass Whistleblowing historisch mit der Herstellung von Öffentlichkeit und damit dem Journalismus und einem zunehmenden Verständnis eines bürgerschaftlichen Engagements zusammenhängt.
Um Whistleblowing in der Gegenwart ging es in einem weiteren Beitrag. Hierbei zeigte sich, dass es bei aller Wertegebundenheit in der Praxis des Whistleblowings häufig zu Mehrdeutigkeiten kommt. In der Regel, so Dr. Nico Herold, versuchten Whistleblower zunächst, die Missstände intern zu adressieren. Erst wenn das scheitert, folgt der Gang nach außen.
Nicht nur, aber auch für den Umgang mit möglichem Fehlverhalten ist also eine Vertrauens- und Fehlerkultur in Unternehmen von zentraler Bedeutung. Eben diese Vertrauenskultur stand im Mittelpunkt des Beitrags von Prof. Ann-Marie Nienaber. Sie verwies darauf, dass Vertrauen auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen könnte, nicht zuletzt durch ein größeres Mitarbeiterengagement.
Das Abschlussgespräch zwischen Janne Klar, Leiterin Sozialunternehmerisches Engagement bei Dr. Ausbüttel, einem Familienunternehmen aus Dortmund, und Detlev Lachmann, Vorstandsvorsitzender von „bewusst wie – Unternehmensverbund für gesellschaftliche Verantwortung“ zeigte exemplarisch das große Potential eines auch sozialunternehmerischen Engagements auf.
Ob auf individueller oder unternehmerischer Ebene: Die verschiedenen Perspektiven auf das Thema zeigten an den beiden Abenden, wie wichtig Vertrauen und Verantwortungsübernahme auch im beruflichen Alltag sind.
Dr. Stefanie Westermann
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