Seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wird intensiv und kontrovers über die Frage diskutiert, ob Lebewesen, deren Gewebe und Gene als Erfindungen patentiert werden dürfen. Eine EU-Richtlinie und das Europäische Patentübereinkommen regeln diese sog. Biopatente. Neben vielen unklaren juristischen Formulierungen in diesen Regelwerken stehen im Zentrum der kirchlichen Debatte insbesondere die ethischen Fragen: Sind Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere in bestimmten Fällen patentierbare Erfindungen? Welche Folgen haben Biopatente für die biologische Vielfalt und für den Fortschritt der Züchtung? Welchen Einfluss haben Patente auf Lebensmittelpreise und die Sicherung der Welternährung?
Seit vielen Jahren werden Patente auch auf Lebewesen und deren Bestandteile erteilt. Die Patente beschränken sich nicht nur auf gentechnisch veränderte Organismen, sondern erstrecken sich auch auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere. Wir beantworten hier einige häufig gestellte Fragen zu Biopatenten.
Patente sollen Innovationen fördern und können in jedem Staat nach nationalem Recht erteilt werden. Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Entdeckungen können dagegen nicht patentiert werden. Mit Patenten werden
technische Erfindungen als „geistiges Eigentum“ des Erfinders geschützt. Dieser erhält mit dem Patent das Recht, über die Nutzung seiner Erfindung für eine begrenzte Zeit bestimmen zu können.
Weitere ausführliche Hintergrundinformationen zu Biopatenten und Ernährungssicherheit findet man in der EKD-Studie "Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist - Biopatente und Ernährungssicherung aus christlicher Perspektive" , Eine Studie der Kammer der EKD für nachhaltige Entwicklung, EKD Texte 115
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