Rechtsgutachten:
Klimaschutz und -anpassung gehören als Gemeinschaftsaufgaben ins Grundgesetz

Kommunen können ihren Klimaschutzaufgaben bisher nicht ausreichend nachkommen – Bündnis fordert kommunalen Klimaschutz endlich angemessen zu finanzieren und ein Klimaschutzmanagement als Pflichtaufgabe für Kommunen einzuführen.

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Berlin, 17. Januar 2023. Um kommunalen Klimaschutz flächendeckend und angemessen finanzieren zu können, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der bekannten Klima-Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Kanzlei Günther, Hamburg) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften IG BAU und ver.di, die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, die Klima-Allianz Deutschland, das Klima-Bündnis, das Institut für Kirche und Gesellschaft, Misereor und der WWF fordern die Bundesregierung und die Bundesländer daher auf, Kommunen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsaufgaben zu verpflichten und diese auch zu finanzieren.

Die Eindämmung der Klimakrise durch Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Das Bündnis fordert deshalb, dass diese auch endlich als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Ländern und Kommunen wahrgenommen werden kann.

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung.

Lesen Sie hier das Rechtsgutachten zum Kommunalen Klimaschutz.

 

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Klaus Breyer, Leiter des IKG und Sprecher der Klima-Allianz Deutschland

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